mel_eben hat geschrieben:Hallo zusammen,
ein aktueller GK-Artikel gibt diesen Spruch als Bibelwort aus. Einzelne Webseiten weisen darauf hin, dass der Spruch urspruenglich lautete "Fuerchte Gott, tue recht* und scheue niemand", was eher an eine christliche Lebensweisheit denken laesst. In verschiedenen Bibeluebersetzungen habe ich den Spruch auch nicht gefunden. Nur aus Interesse: kennt jemand die Quelle?
Mit freundlichem Gruss
Melanie
* M. E. kann es hier nicht Recht heissen.
Frau Ebener –
Ihre Frage hat mich auch interessiert. Es ist wohl so: Es gibt keine eindeutige Quelle des Satzes „Tue recht (Recht) und scheue niemand." Mit einem biblischen Satz haben wir es offensichtlich nicht zu tun - ich finde jedenfalls einen solchen Satz in der Bibel nicht. Er wird aber unbekümmert allüberall als Satz der Bibel erwähnt. Der Satz ist wohl – mit dem Zusatz „Fürchte Gott“ – eine volkstümliche Zusammenfassung des 25. Psalms. Beispiel: „Fürcht Got, Thue recht, Schew niemandt.“ Quelle: Melchior Kyferus: Goltbergensis Silesius scribebat Seruestae. 1592. Als lat. Redewendung bzw. Sprichwort ist er so überliefert: "Recte fac, neminem time." Ein sog. Wahrheitstaler von Heinrich Julius - Herzog zu Braunschweig-Lüneburg – aus dem Jahre 1597 enthielt die Prägung RECTE FACIENDO REMINEM TIMEAS.
Zum Psalmtext:
KLICK:
Einen ähnlichen Gedanken finden wir auch bei dem vorchristlichen römischen Feldherrn und Geschichtsschreiber Cato: „Diese Tugend halte für die erste: die Zunge zu zähmen. Der kommt Gott am nächsten, der mit Verstand zu schweigen versteht." [Disticha 1,3] In den Fragmenten steht dazu auch etwas (Nachweise sind zu mühsam ...).
Interessant ist Ihr Hinweis auf die richtige Schreibweise. Heißt es „recht“ oder „Recht“? Es ist ja möglich, dass jemand sein Handeln am geltenden Recht orientiert und doch nicht recht handelt, weil das Recht - das geltende Recht in den Gesetzen - nicht rechtens ist. Dazu den schönen Text von Kant aus Metaphysik der Sitten/Einleitung Anfangsgründe der Rechtslehre:
„Was ist Recht? Diese Frage möchte wohl den Rechtsgelehrten, wenn er nicht in Tautologie verfallen, oder statt einer allgemeinen Auflösung auf das, was in irgend einem Lande die Gesetze zu irgend einer Zeit wollen, verweisen will, eben so in Verlegenheit setzen, als die berufene Aufforderung: Was ist Wahrheit? für den Logiker. Was Rechtens sei (quid sit iuris), d. i. was die Gesetze an einem gewissen Ort und zu einer gewissen Zeit sagen oder gesagt haben, kann er wohl angeben: aber ob das, was sie wollten, auch recht sei, und das allgemeine Kriterium, woran man überhaupt Recht sowohl als Unrecht (iustum et iniustum) erkennen könne, bleibt ihm wohl verborgen, wenn er nicht eine Zeit lang jene empirischen Principien verläßt, die Quellen jener Urtheile in der bloßen Vernunft sucht (wiewohl ihm dazu jene Gesetze vortrefflich zum Leitfaden dienen können), um zu einer möglichen positiven Gesetzgebung die Grundlage zu errichten. Eine bloß empirische Rechtslehre ist (wie der hölzerne Kopf in Phädrus’ Fabel) ein Kopf, der schön sein mag, nur Schade! daß er kein Gehirn hat.“
Damit sind wir in der Politik „gelandet“. Recht wird ja von der Politik „gemacht“: gesetzt. Der Gesetzgeber erlässt Gesetze. Das Recht fällt leider oder Gott sei Dank! nicht vom Himmel - und wenn ein Mose heute auf einen hohen Berg stiege, würde er gewiss nicht mit Gottes Gesetzestafeln zurückkommen. Ob es in alttestamentlichen Zeiten anders war, das wollen wir hier freundlicherweise nicht erörtern ...
Vielleicht kann sich der neue Forumsmitarbeiter – der sich auf der Homepage mit dem von Ihnen erwähnten Beitrag vorstellt und dort den vermeintlichen bibl. Satz "Tue Recht und scheue niemand" erwähnt – mit diesem politischen Problem der Rechtlichkeit des Rechts befassen. Er studiert ja – wie er schreibt – Politikwissenschaft und schließt das Studium bald ab. Vielleicht ist das Problem in einer Examensarbeit zu lösen ...
Viel Spaß dabei
C.